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Pflegereform 2025 – Es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige.

Diese Maßnahmen der Pflegereform 2025 zielen darauf ab, die Pflegeleistungen zu verbessern und die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren.

Die Pflegereform 2025 bringt für Pflegebedürftige in Deutschland mehrere wichtige Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Pflegeleistungen zu verbessern und die finanzielle Belastung zu reduzieren. Nachfolgend sind die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst:

1. Erhöhung der Pflegeleistungen ab 1. Januar 2025

Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Diese Anpassung betrifft sowohl Geld- als auch Sachleistungen und soll die gestiegenen Pflegekosten berücksichtigen.

Pflegegeld für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden:

– Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)

– Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)

– Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)

– Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro)

Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste, die in der häuslichen Umgebung tätig sind:

– Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher 761 Euro)

– Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher 1.432 Euro)

– Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher 1.778 Euro)

– Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro)

Diese Erhöhungen sollen die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen verbessern und die gestiegenen Pflegekosten abfedern.

2. Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags ab 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt 3.539 Euro pro Jahr und kann flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden. Zudem wird die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen im Kalenderjahr erhöht, wodurch sie der Kurzzeitpflege gleichgestellt wird. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld weiterhin bis zu acht Wochen hälftig weitergezahlt.

3. Anpassung der Beiträge zur Pflegeversicherung

Um die finanziellen Anforderungen der Pflegereform zu decken, wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung angepasst. Der allgemeine Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Für Kinderlose stieg der Beitragszuschlag auf 0,6 Prozent. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern.

4. Erhöhung des Leistungszuschlags für vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege erhalten seit dem 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag, dessen Höhe von der Dauer des Heimaufenthalts abhängt. Ab dem 1. Januar 2024 wurden diese Zuschläge weiter erhöht:

– Bis zu 12 Monate: 15 % des Eigenanteils

– Mehr als 12 Monate: 30 % des Eigenanteils

– Mehr als 24 Monate: 50 % des Eigenanteils

– Mehr als 36 Monate: 75 % des Eigenanteils

Diese gestaffelten Zuschläge sollen die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen reduzieren.

5. Erhöhung der Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen

Die einmalige Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen wurde ab dem 1. Januar 2025 auf 2.613 Euro pro Person erhöht. Dieser Betrag soll für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung genutzt werden und wird zusätzlich zur wohnumfeldverbessernden Leistung gewährt. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.452 Euro begrenzt. Diese Maßnahmen der Pflegereform 2025 zielen darauf ab, die Pflegeleistungen zu verbessern und die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren.